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Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer bis 2035 verlängert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ stimmte der Bundestag am 04.12.2025 in 2./3. Lesung zu. Es ist keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich, da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt.
Die Änderung erfolgt in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12. 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
Allerdings wird die zehnjährige Steuerbefreiung begrenzt bis längstens 31.12.2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten. Der Bundesrat hatte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben.
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Letzte Änderung: 10.11.2025 | © Wiede u. Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB 2025