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Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt, mit dem u. a. Aufbewahrungsfristen verkürzt werden. Es ist am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht worden. Das Gesetz trat in weiten Teilen am 01.01.2025 in Kraft.
Im Steuerrecht verändert sich u. a. folgende Regelung:
Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB):
Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
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Letzte Änderung: 28.11.2024 | © Wiede u. Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB 2024
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